Sie schaffen die rechtliche Grundlage für die systematische Ausgrenzung von Menschen, die die Nationalsozialisten als „Juden“ betrachten. Die Nationalsozialisten legen darin unter anderem fest, wer nach ihrer Ideologie als „Jude“ gilt und wer als „Arier“. Zudem werden Ehen zwischen „jüdischen“ und „arischen“ Menschen verboten.
Auch Sinti und Roma werden wie „Juden“ zu Bürger*innen mit eingeschränkten Rechten. Die Gesetze festigen die NS-Rassenideologie und bereiten die spätere Verfolgung und den Massenmord vor.
Das NS-Regime verfolgt auch andere Menschen, die nicht zur sogenannten „Volksgemeinschaft“ zählen, wie zum Beispiel Homosexuelle oder Menschen mit Behinderung.