Nach dem Zweiten Weltkrieg wird der Shoah-Überlebende als Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte in Bayern eingesetzt. Seine Aufgabe ist es, Opfern des Nationalsozialismus bei der Eingliederung in die Gesellschaft aber auch bei der Ausreise zu helfen. Er gilt als effizient, aber schwierig. 1952 wird er wegen Vergehen im Amt angeklagt. Obwohl er in den zentralen Punkten freigesprochen wird, erhält er eine hohe Haftstrafe. Auerbach begeht nach dem Urteil Suizid.