Die Einsatzgruppen ermordeten Zivilpersonen, Kriegsgefangene und Partisan:innen in den besetzten Gebieten. Sie rekrutierten sich aus SS, Polizei und Sicherheitsdienst. Sie waren zudem hauptverantwortlich für den Großteil der Ermordungen im sogenannten „Holocaust mit Kugeln“. Einige Täter stehen in Ulm vor Gericht: Erstmals übernehmen deutsche Gerichte die Strafverfolgung, wobei nicht die Führungsspitze, sondern „gewöhnliche“ Täter im Fokus stehen.
Als Folge der Prozesse entsteht eine Institution, die bis heute NS-Verbrechen aufklärt: die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen.